Schaumweinsteuer 2027: Frühzeitig planen
Die geplante Schaumweinsteuererhöhung könnte eine Palette mit 480 Flaschen um 97,20 Euro netto verteuern. Was der aktuelle Stand für Ihre Einkaufsplanung bedeutet.
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Stand: 28. September 2026
Diei Bundesregierung plant, die Schaumweinsteuer zum 01. Januar 2027 zu erhöhen. Für den Wein- und Getränkefachhandel könnte dies zusätzliche Kosten bei schaumweinsteuerpflichtigen Produkten bedeuten. Auch wenn die endgültige Entscheidung noch aussteht, sollte die mögliche Mehrbelastung bereits jetzt in die Einkaufsplanung einfließen.
Am 25. September 2026 fand der von Rheinland-Pfalz unterstützte Vorstoß, die geplanten Erhöhungen der Alkohol-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 zu streichen, im Bundesrat keine Mehrheit. Das bestätigt die Mitteilung des Landes Rheinland-Pfalz vom 25. September.
Die Erhöhung bleibt damit Gegenstand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Endgültig beschlossen ist sie noch nicht. Für den 12. Oktober 2026 ist eine öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages angekündigt. Änderungen im weiteren Verfahren sind weiterhin möglich.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für Schaumweine ab 6 % vol eine Anhebung von bisher 136 auf 163 Euro je Hektoliter vor. Würde diese Regelung unverändert umgesetzt, ergäbe sich folgende zusätzliche Steuerbelastung:
| Gebinde | Mehrbelastung netto |
|---|---|
| 1 Flasche à 0,75 Liter | 0,2025 € = 20,25 Cent |
| 1 Palette mit 480 Flaschen à 0,75 Liter | 97,20 € |
Berechnung für schaumweinsteuerpflichtige Produkte ab 6 % vol. Die Beträge zeigen ausschließlich die zusätzliche Schaumweinsteuer, jeweils ohne Umsatzsteuer.
Gemeint sind beispielsweise schaumweinsteuerpflichtige Prosecco Spumante, Crémant oder Champagner. Die Berechnung lässt sich nicht pauschal auf alle Prosecco- oder Perlweine übertragen: Für die steuerliche Einordnung sind unter anderem Flaschendruck und Verschluss maßgeblich.
Sollte die Erhöhung erst kurzfristig im Dezember endgültig beschlossen werden, rechnen wir mit einer steigenden Nachfrage nach Lieferungen noch vor dem Jahreswechsel. Viele zusätzliche Bestellungen könnten sich dann auf wenige Wochen konzentrieren.
Eine solche kurzfristige Nachfragespitze könnten wir voraussichtlich nicht vollständig bedienen. Auch unsere Möglichkeiten, vorsorglich umfangreiche zusätzliche Lagerbestände aufzubauen, sind begrenzt. Eine frühzeitige Abstimmung hilft uns deshalb, Beschaffung und Auslieferung besser zu planen.
Bedarf prüfen: Berücksichtigen Sie das Jahresendgeschäft und den Jahresbeginn 2027. Prüfen Sie anhand Ihres erwarteten Absatzes und Ihrer Lagerkapazitäten, ob eine zusätzliche Bevorratung sinnvoll ist.
Mengen und Liefertermine abstimmen: Sprechen Sie größere Bedarfe frühzeitig mit uns ab. So können wir gemeinsam prüfen, welche Mengen und Termine sich realisieren lassen.
Kalkulation vorbereiten: Berücksichtigen Sie die mögliche Steuermehrbelastung bereits bei Ihrer Angebots- und Preisplanung für 2027.
Bitte warten Sie mit der Abstimmung größerer Mengen möglichst nicht bis zur endgültigen politischen Entscheidung. Ob eine frühere Belieferung zu bisherigen Konditionen möglich ist, klären wir individuell anhand von Verfügbarkeit und Liefertermin.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Innen- und Außendienst unterstützen Sie bei der Planung. Über relevante Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie auf dem Laufenden.