Amarone: Appassimento vor der Gärung
Für Amarone werden geeignete, gesunde Trauben nach der Lese zum Antrocknen ausgelegt. Dabei verlieren die Beeren Wasser; das Verhältnis der Inhaltsstoffe verändert sich. Dieses Appassimento findet vor der alkoholischen Gärung statt. Belüftung, Traubenzustand und die Kontrolle des Trocknungsverlaufs sind wesentliche Bestandteile des Verfahrens. Amarone: Produktionsregelwerk, Artikel 5
Amarone: Reife und Riserva
Amarone muss mindestens zwei Jahre reifen, gerechnet ab dem 1. Januar nach der Ernte. Für Riserva sind mindestens vier Jahre vorgeschrieben; diese Frist beginnt bereits am 1. November des Erntejahres. Die verschiedenen Stichtage sind beim Vergleich zu beachten. Eine bestimmte Fassgröße lässt sich aus dem Herkunftsnamen nicht ableiten. Amarone: Mindestzeiten
Ripasso: erneute Gärung auf Trestern
Beim Ripasso wird bereits erzeugter Valpolicella-Wein auf Trestern aus der Herstellung von Amarone und/oder Recioto erneut vergoren. Vorgeschrieben ist ein einmaliger Ripasso; der Kontakt zur erneuten Gärung muss mindestens drei Tage dauern. Das Verfahren unterscheidet sich damit grundlegend von der Vergärung zuvor angetrockneter Trauben für Amarone. Ripasso: Produktionsregelwerk, Artikel 5
Ripasso und Ripasso Superiore
Valpolicella Ripasso darf frühestens am 1. Januar des zweiten Jahres nach der Ernte vermarktet werden. Für Superiore gelten unter anderem höhere analytische Mindestwerte: Der tatsächliche Alkoholgehalt muss mindestens 13 statt 12,5 Volumenprozent betragen. Die Bezeichnung ist somit an überprüfbare Anforderungen gebunden. Ripasso: Artikel 5 und 6