Brunello di Montalcino DOCG
Die DOCG legt Herkunft, Rebsorte, Erzeugung und Freigabe fest. Vinifikation, Lagerung, Holzausbau, Abfüllung und Flaschenreife müssen innerhalb des festgelegten Produktionsgebiets erfolgen. Vor der Vermarktung sind die vorgeschriebenen analytischen und sensorischen Prüfungen erforderlich. Produktionsregelwerk, Artikel 5
Ausbau in Eiche und Flaschenreife
Vorgeschrieben sind mindestens 24 Monate in Eichenholzbehältern. Deren Größe ist nicht festgelegt. Hinzu kommen mindestens vier Monate Flaschenreife. Diese Mindestzeiten beschreiben einzelne Phasen des Ausbaus; zusätzlich gilt ein verbindlicher frühester Termin für das Inverkehrbringen. Produktionsregelwerk, Artikel 5
Frühester Verkaufsbeginn
Brunello darf ab dem 1. Januar des fünften auf die Ernte folgenden Kalenderjahres in Verkehr gebracht werden. Ein Brunello des Jahrgangs 2021 durfte daher frühestens am 1. Januar 2026 erscheinen. Die häufige Kurzform „fünf Jahre Reife“ sollte nicht mit fünf vollständig verstrichenen Jahren ab dem Lesetag gleichgesetzt werden. Consorzio: Freigabetermin
Brunello di Montalcino Riserva
Für Riserva verschiebt sich der früheste Verkaufsbeginn um ein weiteres Kalenderjahr: Der Jahrgang 2021 darf als Riserva frühestens am 1. Januar 2027 erscheinen. Die Mindestdauer im Eichenholz bleibt bei 24 Monaten; die vorgeschriebene Flaschenreife steigt auf sechs Monate. Consorzio: Brunello und Riserva