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Weinwissen

Brunello di Montalcino

Brunello di Montalcino ist ein Rotwein mit geschützter Herkunft aus der südlichen Toskana. Er wird ausschließlich aus Sangiovese erzeugt. Seine DOCG verbindet ein klar abgegrenztes Anbaugebiet mit verbindlichen Vorgaben für Ausbau und Freigabe. Herkunft, Reifevorschriften und Etikettenangaben bilden die Grundlage für seine fachliche Einordnung.

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Brunello di Montalcino
Brunello di Montalcino

Herkunft und Grundlagen

Montalcino in der südlichen Toskana

Brunello di Montalcino stammt aus einem abgegrenzten Gebiet rund um Montalcino in der Provinz Siena. Maßgeblich sind die im Produktionsregelwerk festgehaltenen Gemeindegrenzen vom 30. November 2011. Die geschützte Herkunft bezieht sich damit auf ein konkret definiertes Gebiet. Produktionsregelwerk, Artikel 3

Sangiovese und der Name Brunello

Zugelassen ist ausschließlich Sangiovese. „Brunello“ ist die traditionelle örtliche Bezeichnung dieser Rebsorte. Der vollständige Name Brunello di Montalcino bezeichnet den daraus erzeugten Wein mit geschützter Herkunft. Andere Rebsorten wie Merlot oder Cabernet Sauvignon sind in seiner Zusammensetzung nicht vorgesehen. Consorzio: Rebsorte und Herkunft

Böden, Höhenlagen und Mikroklima

Die Landschaft umfasst unterschiedlich ausgerichtete Hänge und deutliche Höhenunterschiede. In tieferen Lagen kommen häufig tiefgründigere, lockerere Böden vor; höher gelegene Standorte sind vielfach steinreicher und unter anderem durch Galestro und Alberese geprägt. Das überwiegend trockene, mediterrane Klima weist auch kontinentale Einflüsse auf. Höhenlage, Exposition und Boden schaffen unterschiedliche Bedingungen, teilweise auf engem Raum. Consorzio: Das Anbaugebiet

Einordnung und Erzeugung

Brunello di Montalcino DOCG

Die DOCG legt Herkunft, Rebsorte, Erzeugung und Freigabe fest. Vinifikation, Lagerung, Holzausbau, Abfüllung und Flaschenreife müssen innerhalb des festgelegten Produktionsgebiets erfolgen. Vor der Vermarktung sind die vorgeschriebenen analytischen und sensorischen Prüfungen erforderlich. Produktionsregelwerk, Artikel 5

Ausbau in Eiche und Flaschenreife

Vorgeschrieben sind mindestens 24 Monate in Eichenholzbehältern. Deren Größe ist nicht festgelegt. Hinzu kommen mindestens vier Monate Flaschenreife. Diese Mindestzeiten beschreiben einzelne Phasen des Ausbaus; zusätzlich gilt ein verbindlicher frühester Termin für das Inverkehrbringen. Produktionsregelwerk, Artikel 5

Frühester Verkaufsbeginn

Brunello darf ab dem 1. Januar des fünften auf die Ernte folgenden Kalenderjahres in Verkehr gebracht werden. Ein Brunello des Jahrgangs 2021 durfte daher frühestens am 1. Januar 2026 erscheinen. Die häufige Kurzform „fünf Jahre Reife“ sollte nicht mit fünf vollständig verstrichenen Jahren ab dem Lesetag gleichgesetzt werden. Consorzio: Freigabetermin

Brunello di Montalcino Riserva

Für Riserva verschiebt sich der früheste Verkaufsbeginn um ein weiteres Kalenderjahr: Der Jahrgang 2021 darf als Riserva frühestens am 1. Januar 2027 erscheinen. Die Mindestdauer im Eichenholz bleibt bei 24 Monaten; die vorgeschriebene Flaschenreife steigt auf sechs Monate. Consorzio: Brunello und Riserva

Fachwissen

Was die Angabe „Vigna“ bedeutet

Die Begriffe „vigna“ oder „vigneto“ dürfen zusammen mit einem entsprechenden Orts- oder überlieferten Lagennamen verwendet werden. Das Regelwerk verlangt dafür unter anderem eine getrennte Vinifikation und Lagerung, die Dokumentation der Herkunft sowie die Eintragung des Namens im regionalen Verzeichnis. „Vigna“ kennzeichnet somit eine genauer abgegrenzte Herkunft und ist von der zusätzlichen Reifebezeichnung „Riserva“ zu unterscheiden. Produktionsregelwerk, Artikel 7

Rosso di Montalcino als eigenständige DOC

Rosso di Montalcino wird ebenfalls ausschließlich aus Sangiovese innerhalb des historischen Anbaugebiets erzeugt. Er unterliegt einer eigenen DOC und darf bereits ab dem 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres vermarktet werden. Eine Mindestdauer im Holz ist nicht vorgeschrieben. Eine Umklassifizierung von für Brunello vorgesehenem Wein ist unter Einhaltung der jeweiligen Vorschriften möglich; sie ist jedoch keine Voraussetzung für die Erzeugung eines Rosso. Produktionsregelwerk Rosso di Montalcino

Freigabe und Trinkentwicklung

Der zulässige Verkaufsbeginn beschreibt einen rechtlichen Mindesttermin. Wie sich ein konkreter Brunello anschließend entwickelt, hängt unter anderem vom Jahrgang und den Lagerbedingungen ab. Eine pauschale Trinkreife lässt sich daher weder aus dem Alter noch aus dem Zusatz Riserva allein ableiten. Für die Beurteilung sind der konkrete Wein und sein Erhaltungszustand entscheidend. Consorzio: Entwicklung in der Flasche

Rückverfolgbarkeit über die Kontrollbanderole

Die staatliche Kontrollbanderole trägt einen alphanumerischen Code. Über die Rückverfolgbarkeitssuche des Consorzio lassen sich dazu unter anderem Erzeuger, Partie und analytische Angaben abrufen. Diese Informationen beziehen sich auf die zertifizierte Partie und bieten eine zusätzliche Grundlage für die Prüfung von Herkunft und Produktdaten. Consorzio: Rückverfolgbarkeit prüfen

Unsere Weingüter

Tenuta Il Poggione in unserem Sortiment

Vigna Paganelli Riserva DOCG Brunello di Montalcino 3,0 L in HK
Il Poggione DOCG Brunello di Montalcino 3,0 L in HK
Vigna Paganelli Riserva DOCG Brunello di Montalcino 1,5 L in HK
Vigna Paganelli Riserva DOCG Brunello di Montalcino

Quellen und weiterführende Informationen