MGA: zusätzliche geografische Angaben
Menzioni Geografiche Aggiuntive, kurz MGA, benennen amtlich abgegrenzte Teilgebiete innerhalb der DOCG. Ein auf dem Etikett genanntes MGA präzisiert die Traubenherkunft. Die Abgrenzung ist geografisch; sie ordnet die Gebiete nicht in eine amtliche Qualitätsrangfolge ein. Auch ein Barolo ohne MGA-Angabe muss sämtliche Grundanforderungen der DOCG erfüllen. Produktionsregelwerk: geografische Angaben und Anhang
Was der Zusatz Vigna bedeutet
Vigna mit einem zugelassenen Weinbergsnamen ist an zusätzliche Anforderungen gebunden. Dazu gehören die Verbindung mit einer MGA sowie die getrennte Verarbeitung und Dokumentation der betreffenden Trauben und Weine. Vigna ist deshalb von einem frei gewählten Markennamen oder einer bloßen Fantasiebezeichnung zu unterscheiden. Produktionsregelwerk, Artikel 5 und 7
Riserva und Lage beantworten verschiedene Fragen
Eine MGA gibt Auskunft über die Herkunft, Riserva über einen Weintyp mit längerer Mindestzeit. Beide Angaben können gemeinsam auftreten. Weder ersetzt die Herkunftsangabe die Reifevorschrift, noch benennt Riserva automatisch einen einzelnen Weinberg. Diese Trennung erleichtert den Vergleich vollständiger Etikettenangaben. Produktionsregelwerk: Herkunft und Reife
Jahrgang und Freigabe nachvollziehen
Für die Freigabe zählt das Erntejahr, nicht das Datum der Abfüllung. Die Frist beginnt bei Barolo und Barolo Riserva jeweils am 1. November dieses Jahres. Eine Altersangabe wie „drei Jahre gereift“ beschreibt die gesetzlichen Anforderungen daher weniger präzise als die festgelegten 38 beziehungsweise 62 Monate. Produktionsregelwerk: Beginn der Reifefrist